• Hof (Bayern)
Rentenversicherung Informationserteilung

Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
  • Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
  • bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • selbstständige Künstler und Publizisten.

Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Online-Dienste

Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner

ID: L100042_139953

Beschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

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  • Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

ID: L100042_139646

Beschreibung

Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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  • Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

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Ansprechpartner

Stadt Hof - Team Sozial-/Rentenversicherung

Adresse

Hausanschrift

Karolinenstr. 40

95028 Hof

Postfachadresse

Postfach 1665

95015 Hof

Öffnungszeiten

Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: standesamt@stadt-hof.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1128982501517Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9281 815-1493

Fax: +49 9281 815-1488

Internet

Sprachversion

Deutsch

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Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9767839297106Weiterführende Informationen im BayernPortal

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Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung

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Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 11.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English