Rentenversicherung Informationserteilung

    Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

    Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

    Beschreibung

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.

    Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

    Im Wesentlichen sind versichert:

    • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
    • Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
    • bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
    • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
    • Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
    • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
    • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
    • selbstständige Künstler und Publizisten.

    Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

    Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

    Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
    Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

    Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

    Online-Dienste

    Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner

    ID: L100042_139953

    Beschreibung

    Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

    Online erledigen

    • Deutsche Rentenversicherung - Online-Rechner
      Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

    ID: L100042_139646

    Beschreibung

    Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

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    • Online-Kontakt - Deutsche Rentenversicherung

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 38

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    92657 Neustadt a.d.Waldnaab

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61886939420Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9602 79-0

    Fax: +49 9602 79-1166

    Internet

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    Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab - Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

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    Hausanschrift

    Naabstraße 5

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postanschrift

    Naabstraße 5

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/876184122821Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9602 9430-0

    Fax: +49 9602 9430-45

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    Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung

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    Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 27.03.2024

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