Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung

    Sie können Missstände in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei der Fachstelle, die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt ist, melden. Diese berät u.a. Bewohner/-innen, An- und Zugehörige sowie Einrichtungen, Wohnformen und Träger

    Beschreibung

    Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sieht vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, ausgenommen Gäste in teilstationären Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, sowie von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden, durch die Überwachungs- und Prüftätigkeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

    Die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen überwachen unter anderem die Wahrung der Würde, Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität der Bewohnerinnen und Bewohner, der angemessenen Wohn-, Pflege- und Betreuungsqualität, der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohnerinnen und Bewohner sowie den Einsatz von ausreichend fachlich qualifizierten und persönlich geeigneten Personals. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind die Absicht den Betrieb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme sowie beispielsweise deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenanzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.

    Das PfleWoqG enthält außerdem Regelungen für Hospize, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, selbst- und trägergesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung.

    Die Fachstelle übernimmt Beratungs- und Informationsaufgaben sowie Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Sie kann vollstationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen und bei festgestellten Mängeln Anordnungen erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung von einzelnen Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Online-Dienst

    Beschwerdeformular für Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA)

    ID: L100042_81700.-106049

    Beschreibung

    Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtung - Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) berät und überprüft die stationären Einrichtungen für ältere Menschen oder erwachsene Menschen mit Behinderung. Auch Bewohner solcher Einrichtungen und deren Angehörige, sowie Mitarbeiter der Einrichtungen können sich bei Fragen oder Problemen an die FQA wenden. Eine Beschwerde über Pflegeeinrichtungen etc. können Sie auch online einreichen.

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    • Beschwerdeformular für Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA)
      Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtung - Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) berät und überprüft die stationären Einrichtungen für ältere Menschen oder erwachsene Menschen mit Behinderung. Auch Bewohner solcher Einrichtungen und deren Angehörige, sowie Mitarbeiter der Einrichtungen können sich bei Fragen oder Problemen an die FQA wenden. Eine Beschwerde über Pflegeeinrichtungen etc. können Sie auch online einreichen.

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    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

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    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Fax: +49 89 6221-2278

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 06.09.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 16.02.2024

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