Soziale Angelegenheiten; Auskunft
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Beschreibung
Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".
In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.
Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Familienerholung in Familienferienstätten
Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern
Online-Dienste
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag
Beschreibung
Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.
HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.
Online erledigen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag
Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.
HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag bei besonderer Wohnform
Beschreibung
Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Für Leistungsberechtigte außerhalb einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.
HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.
Online erledigen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag bei besonderer Wohnform
Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Für Leistungsberechtigte außerhalb einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.
HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern (ZBFS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84026 Landshut
Kontakt
E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80442948322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 829-0
Fax: +49 871 829-188
Internet
Bezirk Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54664884384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 97512-100
Fax: +49 871 97512-529
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Landratsamt Straubing-Bogen (LRA SR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 463
94304 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36331329432Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36331329432Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9421 973-230
Internet
Gemeinde Leiblfing - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 6
94339 Leiblfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero1@leiblfing.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/136971391617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9427 9503-0
Fax: +49 9427 9503-33
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023
Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern
Fachlich freigegeben durch Bezirk Niederbayern am 30.09.2024
Stichwörter
Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser