Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

    Beschreibung

    Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

    Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

    In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

    In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

    In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

    In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

    Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Elterngeld
    • Bayerisches Familiengeld
    • Familienerholung in Familienferienstätten

    Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern

    Online-Dienste

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag

    ID: L100042_202225.-171965

    Beschreibung

    Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

    Für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.

    HINWEIS:
    In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.

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    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag

      Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

      Für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.

      HINWEIS:
      In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

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    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag bei besonderer Wohnform

    ID: L100042_202263.-171965

    Beschreibung

    Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

    Für Leistungsberechtigte außerhalb einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.

    HINWEIS:
    In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.

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    Vertrauensniveau

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    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhofstr. 7

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84026 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80442948322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 829-0

    Fax: +49 871 829-188

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    Bezirk Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 15

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-niederbayern.de

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    Landratsamt Deggendorf (LRA DEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstr. 18

    94469 Deggendorf

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    Postfach 1555

    94455 Deggendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Aktuell nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-deg.bayern.de

    De-Mail: poststelle@landkreis-deggendorf.de-mail.de

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/14998145400Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 991 3100-0

    Fax: +49 991 3100-41250

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    Stadt Osterhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 13

    94486 Osterhofen

    Postfachadresse

    Postfach 1164

    94483 Osterhofen

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@osterhofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89220081461Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9932 403-0

    Fax: +49 9932 403-175

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Bezirk Niederbayern

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Niederbayern am 30.09.2024

    Stichwörter

    Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

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