Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

    Beschreibung

    Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

    Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

    In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

    In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

    In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

    In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

    Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

    • Elterngeld
    • Bayerisches Familiengeld
    • Familienerholung in Familienferienstätten

    Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienst

    Sozialwegweiser

    ID: L100042_105839.-121821

    Beschreibung

    Der Wegweiser für Eltern, Kinder & Jugendliche, Senioren, freiwillige Helfer, Hilfesuchende!

    Engagementkompass

    Ehrenamt: Infos & Angebote für (zukünftige) Freiwillige und ehrenamtlich Engagierte

    Familienkompass

    Alles Rund um die Familie

    Selbsthilfekompass

    Der Weg zu Ihrer Selbsthilfegruppe

    Seniorenkompass

    Wegweiser durch die Vielfalt der Angebote und Anlaufstellen für Ältere und Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre Angehörigen

    Teilhabekompass

    Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Intressierte

    Online erledigen

    • Sozialwegweiser

      Der Wegweiser für Eltern, Kinder & Jugendliche, Senioren, freiwillige Helfer, Hilfesuchende!

      Engagementkompass

      Ehrenamt: Infos & Angebote für (zukünftige) Freiwillige und ehrenamtlich Engagierte

      Familienkompass

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      Der Weg zu Ihrer Selbsthilfegruppe

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    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Richelstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Richelstr. 17

    80634 München

    Postfachadresse

    Postfach 200124

    80001 München

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    E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30776279323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-2489

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    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)

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    Bayerstr. 32

    80335 München

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    80323 München

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    E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

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    Bezirk Oberbayern

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    Prinzregentenstr. 14

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2198-01

    Fax: +49 89 2198-11900

    Internet

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    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sozialwesen - Sachgebiet 51 (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere  Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2196215336494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-285

    Fax: +49 8041 505-303

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    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Amt für Jugend und Familie - Sachgebiet 52 (LRA TÖL)

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    83646 Bad Tölz

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    Prof.-Max-Lange-Platz 1

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    E-Mail: ajf@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2212993113494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-459

    Fax: +49 8041 505-122

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    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.12.2023

    Stichwörter

    Familien, Hilfe, Laienhelfer, Selbsthilfe, Senioren, Sozialwegweiser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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