Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

    Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    ID: L100042_52376.-73325

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen) (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Geltinger Straße 27

    82515 Wolfratshausen

    Postanschrift

    Geltinger Straße 27

    82515 Wolfratshausen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8171 4343-0

    Fax: +49 8041 505-18540

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz) (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6931423895523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-369

    Fax: +49 8041 505-251

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

      soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes

    • bei Vertretung: zusätzlich

      schriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person

    • bei juristischen Personen/Firmen

      Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
    • soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
    • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer

      Sollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
    • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

    Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    • Zoll
      Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 05.10.2023

    Stichwörter

    Ausfuhr Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English