Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Beschreibung
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Online-Dienst
Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Beschreibung
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
Online erledigen
- Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen) (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-369
Fax: +49 8041 505-18540
Internet
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz) (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6931423895523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-369
Fax: +49 8041 505-251
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
soweit nicht im Ausweis ersichtlich amtlicher Nachweis der Anschrift des Wohnsitzes
- bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht, gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person
- bei juristischen Personen/Firmen
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
- soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
Sollten Sie über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und bei der Zulassung eines zur Ausfuhr vorgesehenen Fahrzeugs keine SEPA-Bankverbindung angeben können, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu entrichten. Dies können Sie bei jeder Zollzahlstelle erledigen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
- Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- ZollInformationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 03.02.2025
Stichwörter
Ausfuhr Nummernschild, Überführungskennzeichen, Überführungsnummernschild