Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. 

    Beschreibung

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Der Fahrerlaubnis auf Probe liegt der Gedanke einer "Bewährungszeit" zugrunde. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Die Fahrerlaubnis auf Probe ist aber kein "Lernführerschein" oder "Anfängerführerschein", wie sie zum Teil im Ausland existieren, sondern eine vollwertige Fahrerlaubnis.

    Achtung: Seit 01.08.2007 gilt für Führer eines Kraftfahrzeugs während der Probezeit bzw. für Kfz-Führer vor Vollendung des 21. Lebensjahres die sog. "0,0 Promille-Grenze"!

      Bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit - maßgeblich ist die Tatzeit - muss die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen ergreifen:

      • Zuwiderhandlung: Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
        Maßnahme: Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
      • Zuwiderhandlung: Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
        Maßnahme: Schriftliche Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
      • Zuwiderhandlung: Nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
        Maßnahme: Entziehung der Fahrerlaubnis

      Durch die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit kraft Gesetzes um weitere zwei Jahre auf vier Jahre. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn keine Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt. Ein Neuerwerb setzt die Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus.


      Entzieht die Fahrerlaubnisbehörde nach Durchlaufen der vorgeschalteten Maßnahmen aufgrund von Verkehrszuwiderhandlungen die Fahrerlaubnis, so darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens nach einer Wartezeit von drei Monaten erteilt werden. Mit der Erteilung beginnt eine neue Probezeit im Umfang der Restdauer der vorherigen (i.d.R. um 2 Jahre verlängerten) Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

      Wir empfehlen daher Fahranfängern bei Verkehrsverstößen, sich umgehend mit ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen und gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die helfen, den Führerschein zu behalten.

      Übrigens: Auch das Fahreignungs-Bewertungssystem findet parallel zu den Probezeit-Regelungen Anwendung auf Fahranfänger.

      Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

      Online-Dienst

      Führerschein | Anmeldung zum Aufbauseminar

      ID: L100042_197849.-169578

      Beschreibung

      Hier haben Sie die Möglichkeit, sich online für ein Aufbauseminar im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bzw. der Stadt Weiden anzumelden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an die Fahrschule weitergegeben werden dürfen, welche das nächste Aufbauseminar durchführt.

      Online erledigen

      • Führerschein | Anmeldung zum Aufbauseminar
        Hier haben Sie die Möglichkeit, sich online für ein Aufbauseminar im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab bzw. der Stadt Weiden anzumelden. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten an die Fahrschule weitergegeben werden dürfen, welche das nächste Aufbauseminar durchführt.

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)

      Adresse

      Hausanschrift

      Stadtplatz 38

      92660 Neustadt a.d.Waldnaab

      Postfachadresse

      Postfach 1260

      92657 Neustadt a.d.Waldnaab

      Kontakt

      E-Mail: poststelle@neustadt.de

      Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61886939420Sicheres Kontaktformular

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 9602 79-0

      Fax: +49 9602 79-1166

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      verwaltungsgerichtliche Klage

      Kosten

      Gebühr für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar einschließlich der Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt

      Gebühr für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

      Hinweise für Neustadt a.d.Waldnaab: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

      Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 06.05.2024

      Stichwörter

      Fahranfänger, Fahrerlaubnis auf Probe, Führerschein auf Probe, Probezeit

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English