Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

    Beschreibung

    Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

     

    Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Online-Dienst

    Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis

    ID: L100042_199673.-170683

    Beschreibung

    Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei) in eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Postanschrift

    Staudhamer Feld 7 a

    83512 Wasserburg a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0

    Fax: +49 8071 9227-18

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Äußere Oberaustraße 4

    83026 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353

    Fax: +49 8031 392-9082

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
    • ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 04.11.2024

    Stichwörter

    Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English