Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

    Beschreibung

    Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

    Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

     

    Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Online-Dienste

    Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    ID: L100042_131140.-130852

    Beschreibung

    Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen. Sie können die Umschreibung online beantragen.

    Online erledigen

    • Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
      Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen. Sie können die Umschreibung online beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

    ID: L100042_135662.-130852

    Beschreibung

    Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und möchten diesen umschreiben in einen deutschen Kartenführerschein? Den Antrag können Sie hier online stellen. Für die vollständige Bearbeitung des Antrags müssen Sie gegebenenfalls nach Online-Antragsstellung Ihren Führerschein bei uns einreichen. Die Prüfung dauert zwei bis drei Wochen. Ob Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, wird Ihnen am Ende des Antrags angezeigt. Über die Abgabe erhalten Sie eine Bestätigung. Sofern Sie keinen Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der EU haben und Ihre erstmalige Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt, können Sie mit dieser Bestätigung in Deutschland weiterhin fahren. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich mit einem elektronischen Ausweis identifizieren.

    Online erledigen

    • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
      Sie besitzen einen ausländischen Führerschein und möchten diesen umschreiben in einen deutschen Kartenführerschein? Den Antrag können Sie hier online stellen. Für die vollständige Bearbeitung des Antrags müssen Sie gegebenenfalls nach Online-Antragsstellung Ihren Führerschein bei uns einreichen. Die Prüfung dauert zwei bis drei Wochen. Ob Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, wird Ihnen am Ende des Antrags angezeigt. Über die Abgabe erhalten Sie eine Bestätigung. Sofern Sie keinen Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der EU haben und Ihre erstmalige Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt, können Sie mit dieser Bestätigung in Deutschland weiterhin fahren. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich mit einem elektronischen Ausweis identifizieren.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt München

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 8

    80331 München

    Postanschrift

    80313 München

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 115

    Fax: +49 89 233-26458

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
    • ggf. weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 07.05.2024

    Stichwörter

    Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English