Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Beschreibung
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienste
Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Umschreibung einer DienstfahrerlaubnisWer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen. Sie können die Umschreibung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Beschreibung
Online erledigen
- Umschreibung eines ausländischen FührerscheinsSie besitzen einen ausländischen Führerschein und möchten diesen umschreiben in einen deutschen Kartenführerschein? Den Antrag können Sie hier online stellen. Für die vollständige Bearbeitung des Antrags müssen Sie gegebenenfalls nach Online-Antragsstellung Ihren Führerschein bei uns einreichen. Die Prüfung dauert zwei bis drei Wochen. Ob Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, wird Ihnen am Ende des Antrags angezeigt. Über die Abgabe erhalten Sie eine Bestätigung. Sofern Sie keinen Führerschein aus einem Mitgliedsstaat der EU haben und Ihre erstmalige Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht länger als sechs Monate zurückliegt, können Sie mit dieser Bestätigung in Deutschland weiterhin fahren. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie sich mit einem elektronischen Ausweis identifizieren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80313 München
Kontakt
E-Mail: rathaus@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Fax: +49 89 233-26458
Internet
erforderliche Unterlagen
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
- ggf. weitere Unterlagen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Umschreibung Dienstfahrererlaubnis: ca. 40 Euro
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 07.05.2024
Stichwörter
Bundeswehrführerschein, Dienstfahrerlaubnis, Polizeiführerschein