Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100042_196995.-169240

    Beschreibung

    Sie können für den BürgerService Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) und des Landratsamtes Oberallgäu online einen Termin vereinbaren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Kempten (Allgäu) - 332.2 BürgerService Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 80

    87435 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Rathausplatz 29

    87435 Kempten (Allgäu)

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@kempten.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/784293893850Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 2525-3400

    Fax: +49 831 2525-3451

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 22.04.2024

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English