Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Terminreservierung in der FahrerlaubnisbehördeAuf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Grottenau 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@augsburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0554030276414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-9231
Fax: +49 821 324-9233
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 05.07.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen