Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth

    Online-Dienste

    Führerschein - Antrag auf vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100042_101258.-131853

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines besonderen Härtefalls beantragen.

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    Führerschein - Mitteilung über Fahrschulwechsel

    ID: L100042_131361.-131853

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Wechsel Ihrer Fahrschule mitteilen.

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    Führerschein - Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins

    ID: L100042_132239.-131853

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins erstellen.

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    Führerscheinstelle - Terminreservierung

    ID: L100042_208408.-131853

    Beschreibung

    Sie können einen Termin mit Ihrer Führerscheinstelle online vereinbaren.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Roth - Verkehrswesen - Führerscheinstelle (LRA RH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Postanschrift

    Westring 36

    91154 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6969873437512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 81-1160

    Fax: +49 9171 81-1169

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Weitere Informationen

    Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 16.12.2024

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

    Sprachversion

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