Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienst

    Mobilität – Führerscheinstelle – Terminvereinbarung

    ID: L100042_147901.-146459

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach reservieren.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Kfz-Zulassungs- und Führerscheinrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 7/9

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1929421809528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-510

    Fax: +49 981 51-288

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 05.03.2024

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

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