Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienst
Mobilität – Führerscheinstelle – Terminvereinbarung
Beschreibung
Online erledigen
- Mobilität – Führerscheinstelle – TerminvereinbarungHier können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach reservieren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Kfz-Zulassungs- und Führerscheinrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassung@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1929421809528Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-510
Fax: +49 981 51-288
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 05.03.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen