Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Online-Dienst
Führerschein - Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Online erledigen
- Führerschein - Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffenIn besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Diese können Sie online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau - Führerscheinstelle (LRA DGF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2204094953514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 87-300
Fax: +49 8731 87-100
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dingolfing-Landau am 31.07.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen