Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

    In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.

    Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Online-Dienst

    Führerscheinwesen - Ausnahme vom Mindestalter

    ID: L100042_61519.-92028

    Beschreibung

    Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Regen - Fahrerlaubnisbehörde (LRA REG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poschetsrieder Str. 16

    94209 Regen

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    94202 Regen

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@lra.landkreis-regen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/014733691951Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9921 601-0

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt

    Voraussetzungen

    Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regen am 29.02.2024

    Stichwörter

    Führerscheinausnahmen

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