Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen
Online-Dienst
Führerscheinwesen - Ausnahme vom Mindestalter
Beschreibung
Online erledigen
- Führerscheinwesen - Ausnahme vom MindestalterAntrag auf Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Regen - Fahrerlaubnisbehörde (LRA REG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
94202 Regen
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@lra.landkreis-regen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/014733691951Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9921 601-0
Fax: +49 9921 601-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regen am 29.02.2024
Stichwörter
Führerscheinausnahmen