Führerschein Ausstellung ErsatzausfertigungOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

    Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

    Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines (und Antragstellung für B 196 / B 96 / FQN)

    ID: L100042_116134.-127135

    Beschreibung

    Sie können unter anderem einen Ersatzführerschein aufgrund von Verlust, Diebstahl, Umtausch oder Änderung beantragen. Aber auch die Antragstellung für die Schlüsselzahlen B 196, B 96 und FQN sind möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsplatz 4

    88131 Lindau (Bodensee)

    Postfachadresse

    Postfach 3322

    88105 Lindau (Bodensee)

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 270-0

    Fax: +49 8382 270-204

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
    • Diebstahlsanzeige der Polizei

      Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.

    • Versicherung an Eides Statt

      Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

      Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

       

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

    Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
    • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
    • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Stichwörter

    Führerschein abhanden gekommen, Führerschein futsch, Führerschein nicht mehr auffindbar, Führerschein nicht mehr vorhanden, Führerschein unauffindbar, Führerschein verloren, Führerscheinverlust, Führerschein Verlust, Führerschein vermisst, Führerschein verschollen, Führerschein verschwunden, Führerschein weg, verlorener Führerschein

    Sprachversion

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