Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

    Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

    Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Landratsamt Bamberg

    Online-Dienst

    Führerschein - Online-Terminvereinbarung

    ID: L100042_137238.-136384

    Beschreibung

    Sie können sich online einen Termin bei der Führerscheinstelle buchen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bamberg - Fachbereich 32 - Straßenverkehr, Führerschein (LRA BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 23

    96052 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/837964034775Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 85-337

    Fax: +49 951 85-348

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
    • Diebstahlsanzeige der Polizei

      Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.

    • Versicherung an Eides Statt

      Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.

      Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

       

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.

    Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
    • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
    • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Landratsamt Bamberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bamberg am 27.09.2024

    Stichwörter

    Führerschein abhanden gekommen, Führerschein futsch, Führerschein nicht mehr auffindbar, Führerschein nicht mehr vorhanden, Führerschein unauffindbar, Führerschein verloren, Führerscheinverlust, Führerschein Verlust, Führerschein vermisst, Führerschein verschollen, Führerschein verschwunden, Führerschein weg, verlorener Führerschein

    Sprachversion

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