Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Landratsamt Regensburg
Online-Dienste
Beantragung eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder Diebstahl
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder DiebstahlFalls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Beantragung eines Ersatzführerscheins wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung eines Ersatzführerscheins wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder BeschädigungIm Falle einer Namensänderung, Auflagenänderung, Änderung von Beschränkungen oder Beschädigung können Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Beantragung eines Ersatzführerscheins zur Personenbeförderung (FzF)
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung eines Ersatzführerscheins zur Personenbeförderung (FzF)Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Ersatzführerschein zur Personenbeförderung (FzF) beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Regensburg (LRA R)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120329
93025 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
- Versicherung an Eides Statt
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Landratsamt Regensburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regensburg am 24.07.2024
Stichwörter
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