Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Änderung (form00714)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Änderung (form00714)Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Ersatzführerschein bei Änderungen der Angaben auf dem Führerschein (z. B. Namensänderung) oder Auflagenänderung (z. B. Sehhilfe entfällt/oder wird erforderlich) beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Verlust/Diebstahl (form00395)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Verlust/Diebstahl (form00395)Dieser Online-Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82317 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148
Fax: +49 8151 148-11160
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- unbrauchbar gewordener Führerschein (soweit vorhanden)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl des Führerscheins ist gegebenenfalls zusätzlich die Anzeige der Polizei vorzulegen.
- Versicherung an Eides Statt
Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde haben Sie bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen des Führerscheins eine kostenpflichtige Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
- ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
- ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 02.02.2024
Stichwörter
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