Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

    Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Nach dem AsylbLG werden im Grundleistungsbezug bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen die erforderliche ärztlichen und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden zudem die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht.

    Darüber hinaus können im Einzelfall andere Behandlungen übernommen werden, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.

    Die Berechtigten nach dem AsylbLG nehmen hierzu grundsätzlich am allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot teil. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Träger pro Quartal einen Behandlungsschein und können damit niedergelassene Ärzte aufsuchen.

    In den ANKERn, in denen Asylbewerber unmittelbar nach ihrer Ankunft untergebracht werden, hat der Freistaat Bayern sog. Ärztezentren eingerichtet, um die kurative Versorgung vor Ort auf niedrigschwelliger Basis vornehmen zu können. Die Ärztezentren umfassen neben der allgemeinmedizinischen Versorgung in der Regel auch die Bereiche Gynäkologie, Pädiatrie und teilweise auch Psychiatrie bzw. Psychotherapie.

    Halten sich Asylbewerber seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie dieselben medizinischen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte; sie sind aber keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Sozialamt - Anforderung eines Krankenbehandlungsscheines

    ID: L100042_196613.-168977

    Beschreibung

    Sie können einen Krankenbehandlungsschein nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz online anfordern.

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 24 - Soziale Leistungen (LRA AB)

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 10.04.2024

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