Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung

    Persönliches Budget; Beantragung

    Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen.

    Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt.

    Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.

    Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:

    • Krankenkasse
    • Pflegekasse
    • Rentenversicherungsträger
    • Unfallversicherungsträger
    • Träger der Alterssicherung der Landwirte
    • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
    • Jugendhilfeträger
    • Träger der Eingliederungshilfe
    • überörtliche Träger der Sozialhilfe (Bezirke)
    • Inklusionsamt
    • Bundesagentur für Arbeit

    Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken

    Online-Dienst

    Antrag auf Budget für Arbeit

    ID: L100042_105864.-174414

    Beschreibung

    Um ein Budget für Arbeit beantragen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen gestellt werden. 

    Online erledigen

    • Antrag auf Budget für Arbeit
      Um ein Budget für Arbeit beantragen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen gestellt werden. 

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    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken (ZBFS)

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    Bezirk Mittelfranken

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    Hausanschrift

    Danziger Str. 5

    91522 Ansbach

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    Postfach 617

    91511 Ansbach

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    Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (LRA NEA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 1

    91413 Neustadt a.d.Aisch

    Postfachadresse

    Postfach 1520

    91405 Neustadt a.d.Aisch

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

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    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

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    Agentur für Arbeit Fürth Geschäftsstelle Neustadt a.d.Aisch

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    Hausanschrift

    Bamberger Str. 27

    91413 Neustadt a.d.Aisch

    Postanschrift

    90742 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: Neustadt-Aisch@arbeitsagentur.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2314057229116Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9161 8844-38

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    Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung

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    Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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    erforderliche Unterlagen

    • Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.

      Nachweise und Unterlagen sind von ihrem individuellen Sachverhalt abhängig.

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich) und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen (siehe oben).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen zuerst einen formlosen Antrag stellen. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Ein einziger Reha-Antrag ist ausreichend, um ein umfangreiches Prüf- und Entscheidungsverfahren zum Persönlichen Budget in Gang zu setzen, auch wenn ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
    • Dann wird mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter und Vertreterinnen der betroffenen Leistungsträger beteiligt. Der Mensch mit Behinderung kann eine Person seines Vertrauens mitbringen. Danach schließen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und der Leistungsträger eine Zielvereinbarung ab, in der das Ergebnis festgehalten wird.
    • Der Mensch mit Behinderungen erhält dann einen Bescheid, in dem die Einzelheiten des Persönlichen Budgets enthalten sind. Sollte er mit der Feststellung des Persönlichen Budgets nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel bei dem Leistungsträger einzulegen, der den Bescheid erlassen hat.
    • Im Abstand von mindestens zwei Jahren wird in der Regel der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst.

    Bearbeitungsdauer

    Für den Fall das zur Bedarfsermittlung kein Gutachten eingeholt werden muss, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von drei Woche nach Antragseingang.

    Ist für die Bedarfsermittlung ein Gutachten erforderlich, entscheidet der zuständige Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.01.2025

    Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Mittelfranken am 08.12.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English