Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

    Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.

    Beschreibung

    Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

    Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

    Online-Dienste

    Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden

    ID: L100042_107563

    Beschreibung

    Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden.

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    • Sozialtarif der Telekom - Auftrag oder Nachweis senden
      Laden Sie den Auftrag für den Sozialtarif unter "Formulare" herunter, füllen ihn aus und speichern ihn. Sie können ihn zusammen mit Ihren Nachweisen über diesen Online-Dienst als Anlage hochladen und an die Telekom senden.

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sozialtarif der Telekom - Bescheinigung übermitteln

    ID: L100042_107565

    Beschreibung

    Sie möchten Ihren Sozialtarif verlängern? Senden Sie online Ihre gültigen Nachweise über das Kontaktformular zu.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Telekommunikationsunternehmen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1020833676119Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Für die Beantragung fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen für pflegebedürftige und alte Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Altenhilfe die Kosten für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den monatlichen Grundpreis, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Stichwörter

    Sozialtarif der Telekom

    Sprachversion

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