Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

    Beschreibung

    Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben im Rahmen der Sozialhilfe einen Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. In Betracht kommen z. B. Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose), Wohnungslose, Strafentlassene und verhaltensgestörte junge Menschen, denen keine Erziehungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII oder keine Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (z. B. Beratung und persönliche Betreuung; Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes; Sicherung der Schul- und Berufsausbildung). Auch kommen Geld- und Sachleistungen in Betracht.

    Persönliche Hilfe wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt. Bei Geld- und Sachleistungen gilt die Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 (siehe „Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt“ + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Aufwendungen für die Unterkunft in angemessenem Umfang). Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und der unterhaltspflichtigen Angehörigen sind nur zu berücksichtigen, soweit dies den Erfolg der Hilfe nicht gefährdet.

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Online-Dienste

    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Haushaltshilfe, Altenhilfe, Bestattungskosten)

    ID: L100042_140212.-138794

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    Sie können Hilfen in anderen Lebenslagen z. B. Haushaltshilfe, Altenhilfe, Bestattungskosten (9. Kapitel - Zwölftes Sozialgesetzbuch) online beantragen.

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    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    ID: L100042_140209.-138794

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    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Hilfe zur Gesundheit

    ID: L100042_140210.-138794

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    Sie können Hilfen zur Gesundheit online beantragen.

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    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

    ID: L100042_140211.-138794

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    Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel - Zwölftes Sozialgesetzbuch) online beantragen.

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    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Sonstige Hilfe (z. B. Darlehen für Mietschulden)

    ID: L100042_140213.-138794

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    Einreichungsportal für Unterlagen zum Sozialhilfeantrag

    ID: L100042_140335.-138794

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    Sie können Unterlagen zum eingereichten Sozialhilfeantrag online nachreichen.

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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    erforderliche Unterlagen

    • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

      • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
      • gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
      • soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
      • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)
      • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
      • Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
      • Einkommensnachweise
      • Vermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)
      • Kontoauszüge
      • Mietvertrag, gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
      • Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

    Voraussetzungen

    • Es liegen besondere Lebensverhältnisse vor (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung).
    • Es liegen soziale Schwierigkeiten von gravierender Natur vor, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen.
    • Die/Der Betroffene ist unfähig, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können zunächst formlos die Hilfebedürftigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag kann zeitnah nachgereicht werden.

    Da die zuständige Stelle die Hilfe erst ab dem Zeitpunkt gewähren kann, ab dem er von der Hilfebedürftigkeit der bzw. des Antragstellenden erfährt, sollte die Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah angezeigt werden. Diese Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.

    Nachdem der Antrag geprüft wurde und gegebenenfalls weitere Stellungnahmen eingeholt wurden, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 14.12.2023

    Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 27.09.2024

    Sprachversion

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