Beratung bei bestehender oder drohender Schuldenproblematik Durchführung

    Schulden; Beratung

    Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Die Schuldnerberatung versteht sich als ganzheitliche persönliche Hilfe, sie kann jedoch keine finanzielle Unterstützung zur Tilgung der Schulden leisten. Gemäß den wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen der Betroffenen wird gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gesucht. Schuldnerberatung hat die Zielsetzung, Einzelpersonen wieder eine optimistische Perspektive und aktive Lebensplanung zu ermöglichen, die Selbsthilfefähigkeit zu stärken durch Bewusstmachung der Ursachen der Überschuldung. Weitere Hilfen sind Aufstellung eines Wirtschafts- und Tilgungsplans, Verhandeln mit Gläubigern, Unterstützung bei der Umschuldung im Zusammenwirken mit Banken.

    Schuldnerberatung wird kostenlos angeboten. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt.

    Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erledigen diese Aufgabe

    • zum Teil durch eigene kommunale Schuldnerberatungsstellen,
    • in großem Umfang über die Beratungsstellen der Träger der freien Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband).

    Auskunft über die in Ihrer näheren Umgebung vorgehaltenen Schuldnerberatungsstellen können Sie bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) erhalten. Ein Verzeichnis der Schuldnerberatungsstellen und anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern finden Sie unter „Weiterführende Links“.

    Hinweise für Oberbergkirchen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Beratungsstellenfinder

    ID: L100042_208459.-175909

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Beratungsangebot zu den Themen Sucht, Schulden oder Wohnungslosigkeit suchen, nutzen Sie den Beratungsstellenfinder. Hier finden Sie eine passende Beratung in der Nähe von Mühldorf a.Inn oder online, natürlich auch anonym.

    Online erledigen

    • Beratungsstellenfinder

      Wenn Sie ein Beratungsangebot zu den Themen Sucht, Schulden oder Wohnungslosigkeit suchen, nutzen Sie den Beratungsstellenfinder. Hier finden Sie eine passende Beratung in der Nähe von Mühldorf a.Inn oder online, natürlich auch anonym.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 21 - Senioren, Betreuung, Pflege, Integration (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 33

    84453 Mühldorf a. Inn

    Postanschrift

    Schillerstr. 33

    84453 Mühldorf a. Inn

    Kontakt

    E-Mail: katrin.neuberger@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8205200223526Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9885283736106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären. Das sind zum Beispiel:

      • Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
      • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
      • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
      • Bescheide
      • Lohnsteuerbescheinigung
      • Mahnungen und aktuelle Forderungsaufstellungen
      • Pfändungsbeschlüsse
      • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
      • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
      • Antrag auf Mietschuldenübernahme
      • Antrag auf Kontopfändungsschutz
      • Nachweis anhängiger Strafverfahren

    Voraussetzungen

    Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.

    Grundlegende Voraussetzung effektiver Schuldnerberatung ist eine aktive und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem oder der Hilfesuchenden und der Beraterin oder dem Berater.

    Ratsuchende müssen bereit sein,

    • alle Schulden und alle Einnahmemöglichkeiten offenzulegen,
    • den Empfehlungen des Schuldnerberaters Folge zu leisten sowie Absprachen einzuhalten und
    • notfalls ihre Haushaltsführung zu ändern.

    Sofern sie gewillt sind, diese Einschränkungen auf sich zu nehmen, ist eine erfolgversprechende Schuldnerberatung möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sich mit Ihrem Anliegen an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation ab.

    Fristen

    Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation abhängig.

    Kosten

    Die Beratung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise wenn

    • dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
    • das Konto des Öfteren überzogen ist,
    • erste Mahnungen von Gläubigern eingehen.

    Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebots erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinausgezögert werden.

    Bitte erkundigen Sie bei Ihrer Beratungsstelle, welche Formulare Sie benötigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 22.01.2025

    Hinweise für Oberbergkirchen (VGem): Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 13.02.2025

    Stichwörter

    Hilfe bei Überschuldung, schulden, Schuldenfalle, Schuldenspirale, überschuldete Haushalte, verschuldet, Verschuldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English