Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung
Beschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Ansprechpartner
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 18.07.2024