Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Sonstiges (097800133000): Ergänzung: Markt Oberstdorf

    Online-Dienst

    Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_81163.-105220

    Beschreibung

    Hier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Markt Oberstdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregenten-Platz 1

    87561 Oberstdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1540

    87555 Oberstdorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: hauptverwaltung@markt-oberstdorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41996906667Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8322 700-7000

    Fax: +49 8322 700-7209

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (097800133000): Ergänzung: Markt Oberstdorf

    Fachlich freigegeben durch Markt Oberstdorf am 30.10.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

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