Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Großaitingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen

    Online-Dienst

    Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_79770.-104431

    Beschreibung

    Hier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Markt 3

    86845 Großaitingen

    Postanschrift

    Am Alten Markt 3

    86845 Großaitingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@grossaitingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25329656793Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25329656793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8203 9600-0

    Fax: +49 8203 9600-30

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Großaitingen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen am 27.11.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

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