Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Online-Dienst

    Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_148860.-146108

    Beschreibung

    Hier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Röthlein - Friedhofswesen, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmußweg 1

    97520 Röthlein

    Postanschrift

    Elmußweg 1

    97520 Röthlein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4129417682297Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9723 9111-0

    Fax: +49 9723 9111-30

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    Gemeinde Sennfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 11

    97526 Sennfeld

    Postfachadresse

    Postfach 5

    97526 Sennfeld

    Kontakt

    E-Mail: info@sennfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43774438720Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43774438720Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7651-0

    Fax: +49 9721 7651-50

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Stichwörter

    Friedhof

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