Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_184149.-154124

    Beschreibung

    Sie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 2

    63839 Kleinwallstadt

    Postfachadresse

    Postfach 40

    63835 Kleinwallstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vgem@kleinwallstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30662952801Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6022 2206-0

    Fax: +49 6022 2206-50

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    Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg

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    Hausanschrift

    Hauptstr. 44

    63933 Mönchberg

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    Postfach 1153

    63933 Mönchberg

    Kontakt

    E-Mail: info@moenchberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84996255807Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9374 97996-0

    Fax: +49 9374 97996-26

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Stichwörter

    Friedhof

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