Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (096760160000): Ergänzung: Markt Sulzbach a.Main
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenSie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Sulzbach a.Main - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 36
63834 Sulzbach a.Main
Kontakt
E-Mail: standesamt@sulzbach-main.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/637621253979Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6028 9712-15
Fax: +49 6028 3290
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (096760160000): Ergänzung: Markt Sulzbach a.Main
Fachlich freigegeben durch Markt Sulzbach a.Main am 02.12.2024
Stichwörter
Friedhof