Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (096760156000): Ergänzung: Markt Schneeberg
Online-Dienste
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenSie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag zur Aufstellung eines Grabmals / einer Grabeinfassung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zur Aufstellung eines Grabmals / einer GrabeinfassungSie können die Aufstellung eines Grabmals bzw. einer Grabeinfassung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Markt Schneeberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Amorbacher Str. 1
63936 Schneeberg
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schneeberg-odenwald.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21663365712Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9373 9739-40
Fax: +49 9373 9739-51
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (096760156000): Ergänzung: Markt Schneeberg
Fachlich freigegeben durch Markt Schneeberg am 29.11.2024
Stichwörter
Friedhof