Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (096760131000): Ergänzung: Markt Kirchzell
Online-Dienst
Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenHier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Kirchzell
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 19
63931 Kirchzell
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E-Mail: gemeinde@kirchzell.de
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Telefon Festnetz: +49 9373 9743-0
Fax: +49 9373 9743-24
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (096760131000): Ergänzung: Markt Kirchzell
Fachlich freigegeben durch Markt Kirchzell am 27.11.2024
Stichwörter
Friedhof