Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Sonstiges (095710114000): Ergänzung: Gemeinde Aurach

    Online-Dienst

    Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_91773.-115926

    Beschreibung

    Hier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Aurach

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Mooshof 4

    91589 Aurach

    Postanschrift

    Im Mooshof 4

    91589 Aurach

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@aurach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49442115502Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49442115502Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9804 9154-0

    Fax: +49 9804 9154-25

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (095710114000): Ergänzung: Gemeinde Aurach

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Aurach am 30.10.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

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