Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienst

    Digitaler Friedhofsplan Erlangen

    ID: L100042_144995.-146124

    Beschreibung

    Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.

    Online erledigen

    • Digitaler Friedhofsplan Erlangen

      Ab sofort ist der digitale Friedhofsplan für die städtischen Friedhöfe verfügbar. Gezielt können Grabstätten über die Suchfunktion namentlich oder anhand der Grabnummer gefunden werden. Es wird die genaue Lage des Grabes angezeigt. Via GPS kann man sich auf direktem Weg zu dem gesuchten Grab führen lassen. Zudem gibt es Informationen über freie Grabstätten.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Bestattungs- und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Michael-Vogel-Straße 4

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Michael-Vogel-Straße 4

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: friedhof@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7153094260515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2206

    Fax: +49 9131 86-2284

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.02.2024

    Stichwörter

    Friedhof

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