Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (094780111000): Ergänzung: Gemeinde Altenkunstadt
Online-Dienst
Antrag auf Errichtung oder Versetzung eines Grabmals
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Errichtung oder Versetzung eines GrabmalsSie können den Antrag zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Altenkunstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
96264 Altenkunstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@altenkunstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44108819494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9572 387-0
Fax: +49 9572 387-870
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (094780111000): Ergänzung: Gemeinde Altenkunstadt
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Altenkunstadt am 30.09.2024
Stichwörter
Friedhof