Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (094760145000): Ergänzung: Stadt Kronach
Online-Dienste
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenSie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag zur Aufstellung eines Grabmals / einer Grabeinfassung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag zur Aufstellung eines Grabmals / einer GrabeinfassungSie können die Aufstellung eines Grabmals bzw. einer Grabeinfassung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Kronach - Sachgebiet 320 - Standesamt, Markt- und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 5
96317 Kronach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/866848054880Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9261 97-0
Fax: +49 9261 97-325
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (094760145000): Ergänzung: Stadt Kronach
Fachlich freigegeben durch Stadt Kronach am 29.11.2024
Stichwörter
Friedhof