Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen ErteilungOnline erledigen

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals

    ID: L100042_148454.-145796

    Beschreibung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen. Sie können die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Bayreuth - Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 13

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 101052

    95410 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: Tiefbauamt@stadt.bayreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7804886842483Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 25-0

    Fax: +49 921 25-1305

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 19.02.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

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