Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Sonstiges (092750114000): Ergänzung: Gemeinde Aldersbach

    Online-Dienst

    Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals

    ID: L100042_55093.-88046

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.

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    • Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals
      Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Aldersbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterplatz 1

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    Postanschrift

    Klosterplatz 1

    94501 Aldersbach

    Kontakt

    E-Mail: info@aldersbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09219941492Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09219941492Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8543 9610-0

    Fax: +49 8543 9610-30

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Sonstiges (092750114000): Ergänzung: Gemeinde Aldersbach

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Aldersbach am 27.09.2024

    Stichwörter

    Friedhof

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