Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (092750114000): Ergänzung: Gemeinde Aldersbach
Online-Dienst
Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals
Beschreibung
Online erledigen
- Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines GrabmalsAntrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Versetzung eines Grabmals. Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Aldersbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Klosterplatz 1
94501 Aldersbach
Kontakt
E-Mail: info@aldersbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09219941492Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09219941492Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8543 9610-0
Fax: +49 8543 9610-30
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024
Hinweise für Sonstiges (092750114000): Ergänzung: Gemeinde Aldersbach
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Aldersbach am 27.09.2024
Stichwörter
Friedhof