Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

    Online-Dienst

    Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

    ID: L100042_134697.-134247

    Beschreibung

    Hier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Velden - Sachgebiet 14 - Standesamt/Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    84149 Velden

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    84149 Velden

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5805169569113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8742 288-0

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.01.2024

    Hinweise für Velden (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Velden

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Velden am 27.11.2024

    Stichwörter

    Friedhof

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