Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (091790145000): Ergänzung: Stadt Puchheim
Online-Dienst
Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenHier können Sie die Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Puchheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Poststr. 2
82178 Puchheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: info@puchheim.de
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Fax: +49 89 80098-222
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025
Hinweise für Sonstiges (091790145000): Ergänzung: Stadt Puchheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Puchheim am 02.02.2025
Stichwörter
Friedhof