Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (091790121000): Ergänzung: Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Online-Dienst
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf FriedhöfenSie können die Genehmigung für bauliche Maßnahmen an einer Grabstätte online beantragen, für die sie das Grabnutzungsrecht besitzen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck - Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waldfriedhofstraße 1
82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: friedhof@fuerstenfeldbruck.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2432391484114Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 15820
Fax: +49 8141 34336
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025
Hinweise für Sonstiges (091790121000): Ergänzung: Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck am 08.02.2025
Stichwörter
Friedhof