Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf
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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabdenkmals
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines GrabdenkmalsDie Errichtung eines Grabdenkmals auf dem kommunalen Friedhof muss vor der Ausführung durch die Gemeinde genehmigt werden. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Gebühr von 25 € fällig.
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Verzichterklärung Grabnutzungsrecht
Beschreibung
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- Verzichterklärung GrabnutzungsrechtSie können die Verzichterklärung auf das Grabnutzungsrecht online übermitteln.
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Ansprechpartner
Markt Markt Indersdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37441499635Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37441499635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8136 934-0
Fax: +49 8136 934-209
Internet
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025
Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf
Fachlich freigegeben durch Markt Markt Indersdorf am 01.08.2024
Stichwörter
Friedhof