Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Beschreibung

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

    Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabdenkmals

    ID: L100042_87948.-109617

    Beschreibung

    Die Errichtung eines Grabdenkmals auf dem kommunalen Friedhof muss vor der Ausführung durch die Gemeinde genehmigt werden. Für das Genehmigungsverfahren wird eine Gebühr von 25 € fällig.

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    Verzichterklärung Grabnutzungsrecht

    ID: L100042_132299.-109617

    Beschreibung

    Sie können die Verzichterklärung auf das Grabnutzungsrecht online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Markt Markt Indersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    85229 Markt Indersdorf

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    85229 Markt Indersdorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37441499635Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37441499635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8136 934-0

    Fax: +49 8136 934-209

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.01.2025

    Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf

    Fachlich freigegeben durch Markt Markt Indersdorf am 01.08.2024

    Stichwörter

    Friedhof

    Sprachversion

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