Bekanntmachungsportal; Abruf von Informationen über Vergaben

    Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) können Unternehmen nach Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in Bayern suchen, die von staatlichen und kommunalen Vergabestellen hier veröffentlicht wurden.

    Beschreibung

    Das Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) dient der Publikation von Vorinformationen sowie von Vergabe- und Zuschlagsbekanntmachungen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.

    Kommunale und staatliche Auftraggeber sowie staatsnahe Einrichtungen und Fördermittelempfänger können veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren kostenlos im Portal veröffentlichen. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge. Des Weiteren unterstützt das Portal Vergabestellen bei der Erstellung der Meldungen nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).

    Die Bekanntmachungen können nach Verfahrenstyp, Region, CPV-Klassifizierungen und weiteren verfahrensrelevanten Werten gefiltert werden sowie nach Vergabeordnung, Vergabestelle, Fristdatum und Publikationsdatum gruppiert werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um auf der Plattform recherchieren zu können.

    Bei BayVeBe handelt es sich um ein reines Bekanntmachungsportal, in das keine Anwendungen zur Abgabe von Angeboten durch Bieter integriert sind. Es finden sich hier lediglich Verlinkungen auf Vergabeportale wie z. B. www.auftraege.bayern.de (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen").

    Online-Dienst

    Bayerisches Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe - Auftragsvergaben aus Bayern)

    ID: L100042_78827

    Beschreibung

    Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal werden veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren veröffentlicht. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 22 15 55

    80505 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmfh.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36665710206Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36665710206Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2306-0

    Fax: +49 89 2306-2808

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für staatliche und kommunale Vergabestellen

    Staatliche und kommunale Vergabestellen können Informationen zu ihren Vergaben auf BayVeBe veröffentlichen und so ihren Veröffentlichungspflichten (z. B. aus § 30 UVgO) nachkommen. Voraussetzung für die kostenlose Nutzung ist eine erfolgreiche Registrierung der Vergabestelle. 

    Die Vergabestellen können die Vergabeplattform auch über Schnittstellen nutzen. Die Vergabestelle muss die Offenlegung der Schnittstelle beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - IT Dienstleistungszentrum Bayern - beantragen.

    Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in den Bekanntmachungen ist die einstellende Vergabestelle zuständig. 

    Wesentliche Metadaten zu Bekanntmachungen laufender Vergabeverfahren über nationale Vergaben gemäß § 28 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung bzw. § 12 Abs. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) der bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltung werden an den nationalen Bekanntmachungsservice (BKMS) weitergeleitet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.08.2023

    Stichwörter

    Vergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English