Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.
Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.
Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Online-Dienste
Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
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- Antrag auf isolierte Abweichung/BefreiungHier können Sie eine isolierte Abweichung/Befreiung beantragen.
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Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
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Sie können eine isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 1) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646081505638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Internet
Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 2) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrenstr. 15
87700 Memmingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646081505638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 8203-0
Fax: +49 8331 8203-30
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Boos - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@vg-boos.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/099182211863Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8335 9829-18
Fax: +49 8335 9829-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Katasterauszug
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Bauzeichnungen
- ggf. weitere Unterlagen
Sofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn
- Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
- die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie Ihren Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bei der zuständigen Gemeinde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die Gemeinde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich. Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Der Antrag gelangt zunächst zur unteren Bauaufsichtsbehörde, die ihn unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2024
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 03.03.2024