Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk
Beschreibung
Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:
- fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Hilfe in Verfahrensfragen
- Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
- Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen
Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken
Online-Dienst
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der Denkmalpflege
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der DenkmalpflegeHier kann der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der Denkmalpflege online gestellt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirk Mittelfranken - Referat 5 - Kulturreferat
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 617
91511 Ansbach
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4802507121104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 4664-50002
Fax: +49 981 4664-50199
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 22.11.2023
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Bezirk Mittelfranken am 10.01.2024
Stichwörter
Denkmalschutz, Denkmalschutzbehörde