Umwelt; Fischereifachberatung

    Die Fachberater für Fischerei beraten bei allen Fragen der Fischerei.

    Beschreibung

    Die Fachberatungen für Fischerei stehen Fischern, Teichwirten, Fischzüchtern, Anglern bzw. deren Organisationen ebenso zur Verfügung wie den Teich- und Fischereigenossenschaften. Ihre Mitarbeiter stehen bei der Gewässerpflege und der Hege der Fische beratend zur Verfügung.

    Darüber hinaus sind die Fischereifachberatungen an allen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt, bei denen die Gewässer ökologisch berührt sind. Außerdem führen sie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Natura 2000 - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie - Bestandserhebungen durch und entwickeln Konzepte für eine gute ökologische Entwicklung der Gewässer. Ferner sind sie als als Träger öffentlicher Belange sowie als Sachverständige tätig, z. B. beim Vollzug des Fischereigesetzes.

    Online-Dienste

    Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag

    ID: L100042_126766.-104815

    Beschreibung

    Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.

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    • Fischereifachberatung - Besatzmaßnahmen - Antrag
      Die Ausführungsverordnung zum Bay. Fischereigesetz (kurz AVBayFiG) hat sich zum 25. Januar 2022 geändert. Neu ist, dass Fischereiberechtigte gemäß § 22 Abs. 2 AVBayFiG einen Antrag auf Genehmigung eines Fischbesatzes bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde stellen müssen, wenn sie andere Fischarten als unter § 22 Abs. 2 AVBayFiG gelistet besetzen möchten. Zur Erleichterung für den Antragsteller und für die Kreisverwaltungsbehörde stellt die Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken als amtlicher Fischerei- und Sachverständige ein geeignetes Online-Formular zur Verfügung, um die gesetzlichen Anforderungen einfach und schnell in der Praxis umsetzen zu können.

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    Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung

    ID: L100042_82899.-104815

    Beschreibung

    Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung
      Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung

    ID: L100042_90504.-104815

    Beschreibung

    Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung
      Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag

    ID: L100042_82900.-104815

    Beschreibung

    Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag
      Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Fischereifachberatung - Seminar/Veranstaltung im Teichwirtschaftlichen Beispielbetrieb in Maidbronn - Anmeldung

    ID: L100042_116131.-104815

    Beschreibung

    : Die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfrankens bietet regelmäßig verschiedene Seminare/Kurse zu fischereilichen Themen an. Mit diesem Formular können Sie sich zu den Seminaren „Schlachten und Verwerten von Fischen“, „Räucherkurs“ und „Sonderkurs“ anmelden. Die angebotenen Kurse finden auf dem Gelände des Teichwirtschaftlichen Beispielsbetriebs im Rimparer Ortsteil Maidbronn statt. Für Rückfragen zu den angebotenen Seminaren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Seminar/Veranstaltung im Teichwirtschaftlichen Beispielbetrieb in Maidbronn - Anmeldung
      : Die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfrankens bietet regelmäßig verschiedene Seminare/Kurse zu fischereilichen Themen an. Mit diesem Formular können Sie sich zu den Seminaren „Schlachten und Verwerten von Fischen“, „Räucherkurs“ und „Sonderkurs“ anmelden. Die angebotenen Kurse finden auf dem Gelände des Teichwirtschaftlichen Beispielsbetriebs im Rimparer Ortsteil Maidbronn statt. Für Rückfragen zu den angebotenen Seminaren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Silcherstraße 5

    97074 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5120

    97001 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

    De-Mail: bezirk-unterfranken@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 7959-0

    Fax: +49 931 7959-3799

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 03.11.2023

    Stichwörter

    Teichwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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