Förderung für psychosoziale Suchtberatungsstellen Bewilligung

    Psychosoziale Suchtberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

    Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden.

    Beschreibung

    Die Teams der Psychosozialen Suchtberatungsstellen setzen sich i. d. R. aus Psychologen und Sozialpädagogen zusammen, die Leistungen an Beratung, Betreuung und Begleitung, Vermittlung, Krisenintervention usw. anbieten. Es besteht Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Diensten der Suchthilfe, niedergelassenen Ärzten, Selbsthilfegruppen, Kliniken und Institutsambulanzen.

    Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen stehen offen für Menschen, die von substanzbezogenen Störungen (z.B. Drogen, Alkohol) betroffen oder bedroht sind, die von nicht substanzbezogenen Störungen (z.B. Essstörungen, Spielsucht) betroffen oder bedroht sind  bzw. die aufgrund obiger Problemkonstellationen in seelische Krisen/Notsituationen geraten sind. Das soziale Umfeld (insbesondere die Bezugspersonen) sind hierbei einzubeziehen.

    Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Online-Dienste

    Förderwesen Sozialverwaltung – Förderung Psychosoziale Suchtberatungsstellen - Antrag

    ID: L100042_142427.-174409

    Beschreibung

    Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Suchtberatungsstellen auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie als Leistungserbringer den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Förderwesen Sozialverwaltung – Förderung Psychosoziale Suchtberatungsstellen - Verwendungsnachweis

    ID: L100042_147060.-174409

    Beschreibung

    Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Suchtberatungsstellen auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Psychosozialen Suchtberatungsstellen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie als Leistungserbringer den erforderlichen Verwendungsnachweis beim Bezirk Unterfranken stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirk Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Silcherstraße 5

    97074 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5120

    97001 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 7959-0

    Fax: +49 931 7959-3799

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinie zur Förderung von psychosozialen Suchtberatungsstellen des Bezirks

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerischer Bezirketag am 20.12.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Unterfranken am 08.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English