Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Beantragung
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken
Online-Dienste
Eingliederungshilfe – Ferien- und Freizeitmaßnahmen (inklusive Freizeit) – Antrag
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken inklusive Ferien- und Freizeitmaßnahmen auf Basis der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, sinnesgeschädigte oder chronisch kranke Menschen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
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- Eingliederungshilfe – Ferien- und Freizeitmaßnahmen (inklusive Freizeit) – Antrag
Der Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken inklusive Ferien- und Freizeitmaßnahmen auf Basis der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, sinnesgeschädigte oder chronisch kranke Menschen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Eingliederungshilfe – Gewährung von Frühförderung nach § 99 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Antrag
Beschreibung
Sie können eine Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX online beantragen.
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- Eingliederungshilfe – Gewährung von Frühförderung nach § 99 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Antrag
Sie können eine Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX online beantragen.
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Eingliederungshilfe – Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung - Antrag
Beschreibung
Sie können die Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung online beantragen.
In einem Beratungsgespräch können sich Eltern mit ihren Sorgen und Bedenken bezüglich der Entwicklung oder des Verhaltens ihres Kindes an eine Frühförderstelle wenden. Dort erfolgt, im Beisein des Kindes, ein erstes Kennenlernen und eine fachliche Erstberatung. Im Verlauf des Gesprächs wird entschieden, ob die Maßnahme der Frühförderung eingeleitet wird oder ob andere Behandlungsformen geeigneter sind.
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- Eingliederungshilfe – Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung - Antrag
Sie können die Kostenübernahme für das offene Beratungsangebot im Rahmen der ambulanten Frühförderung online beantragen.
In einem Beratungsgespräch können sich Eltern mit ihren Sorgen und Bedenken bezüglich der Entwicklung oder des Verhaltens ihres Kindes an eine Frühförderstelle wenden. Dort erfolgt, im Beisein des Kindes, ein erstes Kennenlernen und eine fachliche Erstberatung. Im Verlauf des Gesprächs wird entschieden, ob die Maßnahme der Frühförderung eingeleitet wird oder ob andere Behandlungsformen geeigneter sind.
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Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Antrag
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Gewährung von Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Sozialen Teilhabe online beantragen.
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- Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Antrag
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie die Gewährung von Leistungen zur Mobilität im Rahmen der Sozialen Teilhabe online beantragen.
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Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsbestätigung
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung die zweckentsprechende die Bestätigung über die Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Grundpauschale online übermitteln.
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- Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsbestätigung
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung die zweckentsprechende die Bestätigung über die Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Grundpauschale online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsnachweis
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung den Nachweis über die Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Regelpauschale oder der individuellen Mobilitätshilfe online übermitteln.
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- Eingliederungshilfe - Mobilitätshilfe - Verwendungsnachweis
Der Bezirk Unterfranken ist für die Gewährung von Leistungen zur Mobilität nach §§ 83, 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX zuständig. Die Leistungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Mobilitätshilfe.
Mit diesem Onlineverfahren können Sie nach erfolgter Leistungsgewährung den Nachweis über die Verwendung der Mobilitätshilfe bei Inanspruchnahme der Regelpauschale oder der individuellen Mobilitätshilfe online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Förderwesen Sozialverwaltung - Selbsthilfegruppe - Förderung von Selbsthilfegruppen für behinderte und chronisch kranke Menschen - Antrag
Beschreibung
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- Förderwesen Sozialverwaltung - Selbsthilfegruppe - Förderung von Selbsthilfegruppen für behinderte und chronisch kranke Menschen - AntragDer Bezirk Unterfranken fördert in der Region Unterfranken Selbsthilfegruppen auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfetruppen. Mit diesem Onlineverfahren können Sie den erforderlichen Antrag beim Bezirk Unterfranken stellen.
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Sozialhilfe – SEPA-Lastschriftmandat
Beschreibung
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- Sozialhilfe – SEPA-LastschriftmandatDie SEPA Lastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Sie ermächtigen den Zahlungsempfänger, Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. Somit stellen Sie sicher, dass fällige Zahlungen rechtzeitig getätigt werden, ohne jedes Mal daran denken zu müssen. Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an. Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt, bis Sie es widerrufen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirk Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5120
97001 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 7959-0
Fax: +49 931 7959-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26.09.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Bezirk Unterfranken am 14.05.2024
Stichwörter
Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, Assistenzleistungen, Begleitung im Krankenhaus, Behindertenhilfe, Behinderung, Beruf, Besondere Wohnform, Besuch Hochschule, Besuchsbeihilfen, Besuchshilfen, Budget für Arbeit, Eingliederungshilfe, Elternassistenz, Fahrdienst, Förderung der Verständigung, Frühförderung, Frühförderung und Früherkennung, heilpädagogische Leistungen, Heim, Hilfsmittel, Hochschule, Inklusion, Integration, Jobcoaching, Kindertagesstätte, Kindertagesstätten, Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte, Krankenhausassistenz, Kur, Langzeiteinrichtung, Leistungen für Wohnraum, Leistungen zur Mobilität, Lohnkostenzuschuss, Menschen mit Behinderungen, Persönliches Budget, Schulausbildung, Schulbegleitung, Schulen, seelische Behinderung, soziale Teilhabe, Sozialhilfe, Tagesbildungsstätte, Teilhabe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilhabe an Bildung, Teilhabeleistung, Übergangseinrichtung, Weiterbildung, Zuschuss zu den Lohnkosten, zweiter Lebensraum