Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung; Beantragung

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

    Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

    Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

    Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken

    Online-Dienste

    Antrag auf Budget für Arbeit

    ID: L100042_105864.-121906

    Beschreibung

    Um ein Budget für Arbeit beantragen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen gestellt werden. 

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    • Antrag auf Budget für Arbeit
      Um ein Budget für Arbeit beantragen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen gestellt werden. 

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    Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Schulbegleitung)

    ID: L100042_105911.-121906

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    Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für die Teilnahme am Behindertenfahrdienst des Bezirks Mittelfranken

    ID: L100042_105904.-121906

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    Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder)

    ID: L100042_105905.-121906

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    Antrag auf Gewährung von Hilfe

    ID: L100042_105906.-121906

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    Antrag auf Gewährungen von Leistungen über Tag und Nacht nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung der Schulausbildung

    ID: L100042_105908.-121906

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    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

    ID: L100042_105909.-121906

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    Antrag auf Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen/ Förderstätten

    ID: L100042_105910.-121906

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    Antrag Freizeitmaßnahme in der ambulanten Eingliederungshilfe

    ID: L100042_105903.-121906

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    Hier kann der Antrag Freizeitmaßnahme in der ambulanten Eingliederungshilfe online gestellt werden.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Danziger Str. 5

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 617

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bezirk-mittelfranken.de

    De-Mail: bezirk-mittelfranken@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=04998215385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/04998215385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 4664-0

    Fax: +49 981 4664-90999

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
      • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
    • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

    Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

    Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26.09.2024

    Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Bezirk Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Mittelfranken am 10.01.2024

    Stichwörter

    Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, Assistenzleistungen, Begleitung im Krankenhaus, Behindertenhilfe, Behinderung, Beruf, Besondere Wohnform, Besuch Hochschule, Besuchsbeihilfen, Besuchshilfen, Budget für Arbeit, Eingliederungshilfe, Elternassistenz, Fahrdienst, Förderung der Verständigung, Frühförderung, Frühförderung und Früherkennung, heilpädagogische Leistungen, Heim, Hilfsmittel, Hochschule, Inklusion, Integration, Jobcoaching, Kindertagesstätte, Kindertagesstätten, Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte, Krankenhausassistenz, Kur, Langzeiteinrichtung, Leistungen für Wohnraum, Leistungen zur Mobilität, Lohnkostenzuschuss, Menschen mit Behinderungen, Persönliches Budget, Schulausbildung, Schulbegleitung, Schulen, seelische Behinderung, soziale Teilhabe, Sozialhilfe, Tagesbildungsstätte, Teilhabe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilhabe an Bildung, Teilhabeleistung, Übergangseinrichtung, Weiterbildung, Zuschuss zu den Lohnkosten, zweiter Lebensraum

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English